
Mann wegen Geschlecht bei Rektorenwahl benachteiligt – Uni droht Klage
Ein erfahrener Uni-Mitarbeiter wurde trotz Eignung nicht für den Rektorposten vorgeschlagen – laut Gleichbehandlungskommission, weil er ein Mann ist. Die Universität für angewandte Kunst Wien setzte nur zwei Frauen auf die Liste, obwohl das Gesetz einen Dreiervorschlag vorsieht. Nun steht ein Schadenersatzverfahren im Raum.
Die Gleichbehandlungskommission gibt einem langjährigen Mitarbeiter der Universität für angewandte Kunst Wien recht, dass er im Auswahlverfahren für den Rektorposten aufgrund seines Geschlechts diskriminiert wurde. Das berichtete die „Presse” am Freitag. Es erfolgte ein Zweiervorschlag an geeigneten Bewerberinnen an den Universitätsrat, der über die Besetzung des Postens entscheidet, obwohl das Universitätsgesetz einen Dreiervorschlag vorsieht.
Schadenersatz-Verfahren läuft
Der Mann in Führungsposition bewarb sich um die Nachfolge von Gerald Bast. Rektorin wurde letztlich Petra Schaper Rinkel, die mittlerweile schon wieder zurückgetreten ist. Der Uni-Mitarbeiter wurde im Auswahlverfahren als für geeignet befunden – wenn auch nicht so gut bewertet wie die Bewerberinnen, die es in den Zweiervorschlag für den Posten schafften.
Die Gleichbehandlungskommission hielt fest, dass nicht erkannt werden könne, warum er nicht in einen Dreiervorschlag aufgenommen wurde und kommt zu dem Schluss, dass „das Geschlecht ein wesentliches Motiv für das Absehen von der Vorlage des gesetzlich vorgesehenen Dreiervorschlags an den Universitätsrat” gewesen sei.
Nun läuft ein Verfahren rund um schadenersatzrechtliche Fragen. Die Angewandte wollte gegenüber der „Presse” keine Stellungnahme abgeben, da es sich um ein laufendes Verfahren handle.
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