Die Gleichbehandlungskommission gibt einem langjährigen Mitarbeiter der Universität für angewandte Kunst Wien recht, dass er im Auswahlverfahren für den Rektorposten aufgrund seines Geschlechts diskriminiert wurde. Das berichtete die „Presse” am Freitag. Es erfolgte ein Zweiervorschlag an geeigneten Bewerberinnen an den Universitätsrat, der über die Besetzung des Postens entscheidet, obwohl das Universitätsgesetz einen Dreiervorschlag vorsieht.

Schadenersatz-Verfahren läuft

Der Mann in Führungsposition bewarb sich um die Nachfolge von Gerald Bast. Rektorin wurde letztlich Petra Schaper Rinkel, die mittlerweile schon wieder zurückgetreten ist. Der Uni-Mitarbeiter wurde im Auswahlverfahren als für geeignet befunden – wenn auch nicht so gut bewertet wie die Bewerberinnen, die es in den Zweiervorschlag für den Posten schafften.

Die Gleichbehandlungskommission hielt fest, dass nicht erkannt werden könne, warum er nicht in einen Dreiervorschlag aufgenommen wurde und kommt zu dem Schluss, dass „das Geschlecht ein wesentliches Motiv für das Absehen von der Vorlage des gesetzlich vorgesehenen Dreiervorschlags an den Universitätsrat” gewesen sei.

Nun läuft ein Verfahren rund um schadenersatzrechtliche Fragen. Die Angewandte wollte gegenüber der „Presse” keine Stellungnahme abgeben, da es sich um ein laufendes Verfahren handle.