Der Missbrauch liegt bereits viele Jahre zurück: Zwischen Sommer 2013 und Sommer 2017 nahm der Mann in der gemeinsamen Familienwohnung sexuelle Handlungen an sich vor – vor den Augen seiner anfangs elf Jahre alten Tochter. Das, so berichtet die Waz, habe ihn besonders erregt.

Bereits im November 2022 war der Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden – damals noch ohne Bewährung. Daraufhin erklärte sich der heute 52-Jährige zur Frau und legte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Revision ein. Dieser hob das Urteil auf – Allerdings mit der klaren Vorgabe, dass wegen eines Verschlechterungsverbotes nach einer erneuten Verhandlung keinesfalls mehr als zwei Jahre Haft verhängt werden dürfen.

Verurteilter arbeitet an Hochschule

Ab dem 4. Februar 2025 wurde am Bochumer Landgericht erneut verhandelt. Die inzwischen 23-jährige Tochter schwieg das gesamte Verfahren über. Staatsanwaltschaft und Verteidigung, so berichtet die Waz, hätten Freisprüche beantragt. Allerdings verurteilte das Gericht den Mann erneut wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen, reduzierte das Strafmaß, das im ersten (später aufgehobenen) Urteil verhängt worden war aber um zwei Monate. Außerdem wurde die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der BGH hob das Urteil gegen den Mann aufGETTYIMAGES/SimpleImages

Auflage: Keine Betreuung von Minderjährigen

Als Auflage ordnete das Gericht an, dass der Mann, der an einer öffentlichen Hochschule arbeitet, keinerlei Betreuungsfunktion bei Veranstaltungen übernehmen darf, an den Minderjährige teilnehmen. Auch muss er eine Geldauflage in Höhe von 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

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