
Wegen angeblichem SS-Lied: Ex-FPÖ-Politiker Gudenus gewinnt Klage gegen "Standard"
Der linksliberale „Standard“ ist auf eine Klage des ehemaligen FPÖ-Politikers Johann Gudenus hin am Montag erneut verurteilt worden. Das Blatt berichtete davon, dass bei einem begräbnis ein “SS-Lied” gesungen worden sei.
Das Flaggschiff des linklsiberalen Journalismus in Österreich, “Der Standard”, hat aufgrund eines Videos von einem Begräbnis Ende September 2024 berichtet, bei dem ein ehemaliger Burschenschafter am Hernalser Friedhof beerdigt worden war. Dabei wurde auf dessen Wunsch hin das Lied „Wenn alle untreu werden“ intoniert.
Das Video der Szene wurde – welch Überraschung – dem „Standard“ zugespielt. Wie nicht anders zu erwarten war, gab es in der linksliberalen Zeitung prompt einen umfassenden Bericht über die Trauerfeier, bei der die FPÖ-Politiker Martin Graf, Harald Stefan und Norbert Nemeth anwesend waren – und auch das ehemalige FPÖ-Schwergewicht Johann Gudenus.
“Der Standard” berichtete damals, dass die vier genannten Personen sich nicht entfernt hätten, obwohl am offenen Grab das „SS-Treuelied“ gesungen worden sei.

"Der Standard" verliert gleich zwei Verfahren
Obwohl die FPÖ-Politiker Graf, Stefan und Nemeth beteuerten, dass es sich um eine alte Version des später von der SS abgewandelten Liedes gehandelt habe, wurde ihre Immunität als Abgeordnete vom Nationalrat im Dezember aufgehoben. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die drei wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Verbotsgesetz ein.
Der Prozess gegen Graf, Stefan und Nemeth endete schließlich mit einer schallenden Ohrfeige für den “Standard” – und das bereits in erster Instanz . Das Gericht sah mit mehreren Artikeln den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Die Kläger bekamen eine Entschädigung von insgesamt 20.250 Euro zugesprochen.
Der ehemalige geschäftsführende Klubobmann der FPÖ und einer der Protagonisten der sogenannten Ibiza-Affäre, Johann Gudenus, hatte ein separates Verfahren angestrengt. Das Ergebnis: Am Montag wurde der „Standard“ nicht nur zu einer Entschädigung, sondern auch zur Urteilsveröffentlichung und einem Kostenersatz verurteilt. Wenig überraschend legte die pinke Zeitung Berufung ein.
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