
IGGÖ empört über Islam-Gesetz in NÖ: „Rückschritt für den Rechtsstaat“
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich beklagt Pauschalisierungen und rechtliche Willkür im neuen Gesetzespaket gegen den radikalen Islam. IGGÖ-Präsident Ümit Vural sieht darin verfassungsrechtlich bedenkliche Eingriffe und Symbolpolitik.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) hat am Freitag Kritik an dem am Mittwoch im niederösterreichischen Landtag beschlossenen Gesetzespaket gegen den radikalen Islam geübt. Gewarnt wurde in einer Aussendung vor Pauschalisierungen und Symbolpolitik. IGGÖ-Präsident Ümit Vural ortete auch einen “Rückschritt für den Rechtsstaat”.
Das Gesetzespaket bediene sich pauschaler Zuschreibungen und juristisch nicht definierter Begriffe wie “radikalislamistisch”, “respektlos” oder “integrationsunwillig”, wurde seitens der IGGÖ betont. Diese Unschärfe eröffne “gefährlichen Spielraum für willkürliche Auslegungen”.
“Besonders problematisch sind Eingriffe in verfassungsrechtlich geschützte Bereiche wie etwa arbeitsrechtliche Sanktionen bei vager Vereinszugehörigkeit oder höhere Strafandrohungen für Eltern von Kindergartenkindern”, wurde in der Aussendung festgehalten. Sozial benachteiligte Familien würden dadurch zusätzlich belastet. Kritisiert wurde auch das beschlossene Verschleierungsverbot im Landesdienst, das angesichts des generellen Verhüllungsverbots “doppelt inszeniert” sei.
Vural warnt vor "Klima des Misstrauens"
“Der Aktionsplan stellt muslimische Religiosität pauschal unter Extremismusverdacht und schafft ein Klima des Misstrauens”, sagte Vural. “Echte Integration braucht Dialog, Bildung und Vertrauen – nicht Kontrolle und politische Schnellschüsse.”
Im Landtag hatten am Mittwoch ÖVP, FPÖ und SPÖ für das Paket votiert. Getrennt abgestimmt wurde über die Änderungen in Kindergärten, die zusätzlich auch von den Grünen und NEOS befürwortet wurden.
In Niederösterreich wird die Mitwirkungspflicht der Erziehungsberechtigten von Kindergartenkindern mit 1. September erweitert. Bei mehrmaligen Verstößen – etwa wenn das verpflichtende Elterngespräch verweigert wird – drohen Strafen bis zu 2.500 Euro. Außerdem können Kindergartenerhalter in Zukunft Hausordnungen erlassen. In der Landesverfassung werden zu den bisherigen Zielbestimmungen u.a. demokratische Werte sowie Traditionen und Bräuche aufgenommen.
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