Die AfD gilt ab sofort offiziell als rechtsextremistische Bestrebung – das teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz am Freitag mit. Damit verschärft die Behörde ihre bisherige Einstufung deutlich. Bisher war die Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt worden, nun sei laut Bundesamt klar, dass sich die AfD insgesamt gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richte.

Grundlage für diese Bewertung ist ein umfassendes Gutachten mit mehr als 1.000 Seiten, wie die Tagesschau berichtet. Es dokumentiert laut Behörden zahlreiche Verstöße gegen Grundprinzipien wie Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Anhaltspunkte für diese Einschätzung hätten sich in den vergangenen Jahren „verdichtet“, so das Amt.

AfD wurde 2019 zum Prüffall, 2021 zum Verdachtsfall

Bereits 2019 wurde die AfD als Prüffall beobachtet, 2021 folgte die Hochstufung zum Verdachtsfall – verbunden mit erweiterten Befugnissen für den Inlandsgeheimdienst. Nachrichtendienstliche Mittel wie Finanzermittlungen oder Quellenanwerbung blieben auch mit der jetzigen Einstufung weiterhin zulässig. Eine abschließende gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der bisherigen Beobachtung steht allerdings noch aus.

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Die AfD kündigte an, gegen die neue Bewertung juristisch vorzugehen. Sie bezeichnet die Beobachtung seit jeher als politisch motiviert. Mehrere Landesverbände der Partei – etwa in Thüringen oder Sachsen – gelten bereits als rechtsextrem.

Neue Debatte um Verbot?

Mit der Neubewertung könnte auch die Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren neuen Auftrieb erhalten. Ein Automatismus besteht jedoch nicht – eine solche Entscheidung läge bei Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.