
„Katastrophe": NGO ‚Asyl in Not' kritisiert Aussetzung des Familiennachzugs
Die NGO „Asyl in Not“ bezeichnet die Aussetzung der Familienzusammenführung als rechtswidrig und fordert vehement die Rücknahme des Entwurfs. Dabei nimmt es die Organisation bei ihrem „globalen Befreiungskampf” selber nicht so genau mit dem Gesetz.

Während die Österreicher aufatmen, dass die Familienzusammenführung zumindest einmal für einen gewissen Zeitraum ausgesetzt wird, reagiert die NGO ‚Asyl in Not‘ „mit großer Enttäuschung“. Die NGO bezeichnet das Vorgehen des Innenministers als verfassungs- und menschenrechtswidrig, „Verfahrensrechte werden ausgehöhlt“.
Während die Organisation bei der dringend notwendigen Aussetzung des Familiennachzugs auf das Einhalten von Recht und Verfassung pocht, nimmt sie eben diese bei ihren eigenen Anliegen nicht sehr genau. So rief der einstige Obmann Michael Genner etwa im Jahr 2006 dazu auf, Flüchtlinge vor drohender Abschiebung zu verstecken. Und wie es in Österreich nun einmal läuft, verzichtete die Staatsanwaltschaft auf eine Verfolgung der Anzeige.
Michael Genner wurde 2007 der breiten Öffentlichkeit übrigens mit einer sehr speziellen Neujahrsbotschaft bekannt: Den überraschenden Tod der damaligen Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) bezeichntete der NGO-Obmann in einer Aussendung als „gute Nachricht zum Jahresbeginn“; die Verstorbene bezeichnete er als „Ministerin für Folter und Deportation“. Hier wurde die Justiz allerdings aktiv: Das Wiener Straflandesgericht verurteilte den Menschenrechtsaktivisten zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro.
„Wir sind Teil der globalen Befreiungskämpfe"
2021 übernahm Kübra Atasoy den Vorsitz von Genner und erklärte gleich in ihrer Antrittsrede, was der Auftrag von ‚Asyl in Not‘ sei: „Wir sind keine rein karitative NGO. Wir sind keine Hilfe. Wir sind Teil der globalen Befreiungskämpfe.”

Aktuell finden diese „globalen Befreiungskämpfe“ nicht in Ländern mit tatsächlich menschenverachtenden Gesetzen wie der Scharia statt, sondern in Österreich. Und kritisiert wird im sicheren Österreich einiges. Etwa im Fall der drohenden Aussetzung der Familienzusammenführung „der Versuch, rechtswidrige Weisungen nachträglich zu legitimieren, insbesondere jene zur Aussetzung der Asylverfahren syrischer Geflüchteter“. Dass gerade die Jugendgewalt bei diesen „syrischen Geflüchteten“ explodiert – exxpress berichtete – wird mit keinem Wort erwähnt.
‚Moralische Verpflichtung"
Eine „moralische Verpflichtung“ wird auch nicht von den „syrischen Geflüchteten” verlangt, sondern von den Österreichern. „Das Recht auf Asyl, auf Familie und auf ein Leben in Würde ist keine Frage politischer Opportunität – sondern eine rechtliche und moralische Verpflichtung“, so die Obfrau Atasoy und verweist auf die Familienzusammenführung als „sicherste Methode der Migration, besonders für Frauen, Kinder und vulnerable Gruppen“. Als vulnerable Gruppen werden alte Menschen oder Menschen mit Behinderungen oder psychischen Störungen bezeichnet.
„Asyl in Not fordert die Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form und die Einhaltung nationaler und europäischer Menschenrechtsstandards“, fordert ‚Asyl in Not‘ abschließend.
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